- Flaggenzuschlag
- Flaggenzuschlag m надба́вка (к тамо́женным по́шлинам) для гру́зов, перевози́мых иностра́нными суда́ми
Allgemeines Lexikon. 2009.
Allgemeines Lexikon. 2009.
Flaggenzuschlag — (frz. surtaxe de pavillon), Zuschlagstaxe, die neben dem tarifmäßigen Zoll bei Einfuhr von Waren auf fremdländischen Schiffen erhoben wird … Kleines Konversations-Lexikon
Flaggenzoll — (Flaggenzuschlag), s. Zuschlagszölle … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zuschlagszölle — Zuschlagszölle. Im 17. Jahrh. wurden in England und, meist in Veranlassung der Cromwellschen Navigationsakte, in andern europäischen Ländern besondere Abgaben eingeführt, die teils den Zweck hatten, die heimische Schiffahrt zu heben und den… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Surtaxe — (spr. ßürtáx), in Frankreich ein Steuerzuschlag, bes. ein Zollzuschlag zum Schutz besonderer Interessen. S. d entrepôt (spr. dangtrpoh), Zuschlagszoll auf solche Waren, die nicht direkt aus den Erzeugungsländern und auf einheimischen Schiffen,… … Kleines Konversations-Lexikon